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Erscheinen Sie bitte mit etwas Vorlauf zum vereinbarten Termin und melden sich am Empfang. Sie werden dann begrüßt und in den Wartebereich bzw. in den Beurkundungsraum geleitet. Auf längere Wartezeiten müssen Sie sich bei uns in aller Regel nicht einstellen.

Wir haben ausreichend Parkplätze auf unserem Innenhof, die Sie gern nutzen können. Die Einfahrt zum Hof befindet sich – wenn Sie auf der Palmaille Richtung Westen fahren – auf der rechten Seite, biegen Sie bitte unmittelbar hinter unserer Eingangstür ein.

Ja. Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung telefonisch über 040-398455-0, per E-Mail an notare@palmaille.de oder direkt über Ihre(n) Sachbearbeiter(in). Termine vergeben wir, sobald alle für die Vorbereitung der Urkunde erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegen.

Bringen Sie bitte zum Termin einen gültigen Lichtbildausweis, etwaige Vollmachten oder Erbnachweise im Original mit. Leseexemplare der Urkunden erhalten Sie auf Wunsch von uns.

Wir benötigen immer die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer) aller Beteiligten. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Homepage Datenblätter, mit denen Sie uns weitere Informationen zu dem konkret beabsichtigten Rechtsgeschäft übermitteln können.

Ja. Wir beurkunden auch Verträge über Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen außerhalb Hamburgs. Für unsere Zuständigkeit ist allein entscheidend, dass die Beurkundung selbst durch uns in Hamburg erfolgt

Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind damit bei jeder Notarin und jedem Notar in Deutschland gleich. Die Notargebühren knüpfen an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an. So wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Seit dem 1. August 2022 können Beurkundungen zur Gründung einer GmbH sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch online vorgenommen werden – über das besonders gesicherte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Zur Teilnahme hieran benötigen Sie einen Personalausweis mit Ausweis-PIN und einen Reisepass. Weitere Informationen finden Sie unter: https://online-verfahren.notar.de/

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigen wir, dass Sie sich uns gegenüber ausgewiesen und eine Unterschrift unter einem Dokument persönlich geleistet haben. Es ist in diesem Fall nicht unsere Aufgabe, das Dokument inhaltlich zu prüfen, es sei denn, wir haben den Entwurf selbst erstellt. Bei einer Beurkundung hingegen verantworten wir den Inhalt der Urkunde und verlesen diese vollständig.

Wir klären den Sachverhalt und beraten Sie umfassend im Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Wir geben die Erklärungen in einem von uns formulierten Text eindeutig und rechtssicher wieder, verlesen diesen vollständig und beantworten Ihre Fragen dazu. Wir weisen auf rechtliche Risiken – etwa ungesicherte Vorleistungen hin – und erörtern mit Ihnen Sicherungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt sorgen wir für ausgewogene Gestaltungen und schützen rechtlich unerfahrene Parteien.

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