Der Hamburger Senat hat zum 1. Januar 2023 eine Anhebung des Hamburger Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer von derzeit 4,5% auf 5,5% beschlossen (Gesetz vom 8. März 2022, HmbGVBl. S. 174). Der neue Steuersatz gilt für alle Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hamburg belegene Grundstücke, Wohnungen und Erbbaurechte beziehen, die ab dem 1. Januar 2023 „verwirklicht“ werden.
Für Kaufverträge, die noch im Jahr 2022 beurkundet und wirksam werden, kommt damit in aller Regel noch der alte Steuersatz zur Anwendung, selbst wenn Übergabe und Kaufpreiszahlung erst im Jahr 2023 erfolgen sollen.