Wenn eine Immobilie verschenkt oder vererbt wird, ist sie zu bewerten. Der Wert ist Grundlage für die Ermittlung einer etwa anfallenden Schenkung-/Erbschaftsteuer. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht diverse Änderungen bei den Regeln zur Bewertung von Immobilien vor. Diese können zu deutlich höheren Bewertungen von Immobilien bei Schenkungen und Erbschaften führen.
Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen nach Verkündung des Gesetzes für alle Übertragungen, die nach dem 31. Dezember 2022 ausgeführt werden, in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, wenn Sie an einer Übertragung noch in diesem Jahr interessiert sind, damit wir einen noch verfügbaren freien Termin für Sie reservieren können.