Wer mit Immobilien zu tun hat, kommt – insb. in Hamburg – an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(„GbR“) nicht vorbei. Die GbR wird gern als Organisationsform gewählt, wenn mehrere Personen gemeinsam Immobilien erwerben; seien es Ehegatten, Lebensgefährten, Familien oder Projektpartner.
Am 1. Januar 2024 treten weitreichende Änderungen im Recht der GbR in Kraft. Wir beantworten die
wichtigsten Praxisfragen für GbRs mit Immobilien in unserer Mandanteninformation.
Nachtrag: Dr. Stephan Schneider im Dialog mit Prof. Dr. Mario Meuthen, Steuerberater, zu steuerlichen Implikationen und Auswirkungen auf Familienheim-GbRs