Manche Dinge kann man nicht früh genug angehen. Schon gar nicht, wenn Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und/oder Kinder mit im Spiel sind. Mit uns können Sie rechtzeitig für den Fall vorsorgen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen – sei es aufgrund Krankheit, Unfalls, Alters oder dauernder Ortsabwesenheit. Im Gespräch mit Ihnen entwerfen und beurkunden wir General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die im Rechtsverkehr höchstes Vertrauen genießen. Indem Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, vermeiden Sie regelmäßig die staatliche Anordnung von Betreuungsmaßnahmen.
Die notarielle Form ist für eine solche Vollmacht häufig zwingend. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, bietet eine Beurkundung einer Vorsorgevollmacht diverse Vorteile.