Mit einer vorausschauenden Nachfolgeplanung schützen Sie Ihre Angehörigen und ersparen ihnen Kosten, Nerven und Streit. Wir steigen gern in die Überlegungen hierzu mit Ihnen ein.
Im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung zur Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags widmen wir uns Ihrer individuellen Situation mit großer Fachkenntnis und Umsicht. Wir nehmen nicht nur alle erbrechtlichen Aspekte (Pflichtteil, Ausgleichsansprüche etc.) in den Blick, sondern auch den steuerlichen Rahmen (Freibeträge und Privilegierungen), familiäre Zielsetzungen (Streitvermeidung, Versorgung) und Bezugspunkte zu anderen Rechtsgebieten (etwa bei Vorhandensein gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen). Ein notarielles Testament stellt einen Erbnachweis dar, so dass ein Erbschein nicht benötigt wird.
Lebzeitige Schenkungen in „vorweggenommener Erbfolge“ sind – im Lichte steigender Immobilienpreise – ein zunehmend beliebtes Gestaltungsinstrument zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge und selbstbestimmten Regelung der Vermögensnachfolge. Wir beraten Sie auch hierzu umfassend, insbesondere zu der Möglichkeit, sich Nutzungsrechte, wie ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, und ein Rückforderungsrecht vorzubehalten und diese Rechte im Grundbuch abzusichern.
Gern sprechen wir mit Ihnen auch über sonstige Maßnahmen zur Vorbereitung eines Generationenwechsels, etwa die Errichtung einer Familiengesellschaft.
Auch nach dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite, etwa bei der Beantragung eines Erbscheins, der Berichtigung von Grundbüchern oder der Ausschlagung einer Erbschaft.