Rechtsgeschäfte rund um Immobilien bilden einen Kernbereich unserer notariellen Tätigkeit. Wir verstehen uns insoweit als Rundum-Dienstleister („One-Stop-Shop“) für Sie. Kommen Sie oder Ihr Makler also gern frühzeitig auf uns zu, wenn Sie ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht kaufen oder verkaufen möchten.
Zum Ablauf: Wir nehmen vorab Einsicht in das Grundbuch und fertigen auf dieser Grundlage einen ersten Entwurf (auf Wunsch auch sehr kurzfristig) – mit sicheren und ausgewogenen Gestaltungen. Nach erfolgter Beurkundung übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Behörden, betreuen den Leistungsaustausch zwischen den Beteiligten und sorgen für einen effizienten grundbuchlichen Vollzug. Sofern eine Bank den Erwerb finanziert, beurkunden wir auch Kreditsicherheiten (insb. Grundschulden) und informieren die Bank, sobald die diesbezüglichen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
Auch außerhalb von Kaufverträgen unterstützen wir Sie gern bei allen immobilienbezogenen Vorhaben – etwa bei der Bestellung von Grunddienstbarkeiten, eines Nießbrauchs oder Wohnungsrechts, bei Löschungsanträgen oder bei der Berichtigung eines Grundbuchs.