Schon vor der Eheschließung über die Rechtsfolgen einer Scheidung zu sprechen, ist nicht einfach. Bisweilen aber notwendig. Etwa wenn ein Ehegatte sein Familienvermögen oder unternehmerische Beteiligungen vor einer Ehekrise schützen möchte. Wir beraten Sie neutral, mit viell Erfahrung und Fingerspitzengefühl beim Abschluss von Eheverträgen. Zunächst klären wir Sie in einer gemeinsamen Vorbesprechung über die gesetzliche Ausgangslage auf. Wenn diese nicht zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt oder nicht Ihren Vorstellungen entspricht, erörtern wir mit Ihnen ehevertragliche Regelungsmöglichkeiten – z.B. eine modifizierte Zugewinngemeinschaft – und deren rechtliche Grenzen. Als Notare behalten wir bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags selbstverständlich etwaige Bezüge zum Gesellschafts-, Erb- und Immobilienrecht im Blick.
Auch Eheverträge „in letzter Minute“ – sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen – sind häufig zweckmäßig, da sie als vertragliche Regelung leichter akzeptiert werden als ein richterliches Urteil und zudem das Scheidungsverfahren beschleunigen und günstiger machen können.
Im Bereich des Familienrechts begleiten wir Sie insbesondere bei Adoptionen und gestalten gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Anträge an das Familiengericht.